Gehaltsabrechnung

Gehaltsabrechnung 

Sarah Dahlke & Team: "Wir erstellen deutschlandweit Gehaltsabrechnungen persönlich und online"

Erste Schritte zur digitalen Gehaltsabrechnung

Sarah Dahlke in Magdeburg

Gehaltsabrechnung Online

Wir erstellen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, sowie Speziallöhne. Dazu gehört u.a. der Baulohn. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über den Ablauf und Inhalt einer Gehaltsabrechnung.


Vorab möchten wir Sie auf unser Onlineportal aufmerksam machen. Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter erhalten Zugangsdaten. Sie als Unternehmer finden dort alle Auswertungen und Ihre Angestellten haber jederzeit Zugriff auf die bisherigen Gehaltsabrechnungen* und Jahresmeldungen.

Unterschiede in der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Inhalt einer Gehaltsabrechnung


  • Betriebsnummer: Hierbei handelt es sich um eine 8-stellige Nummer. Jedes Unternehmen benötigt zur Gehaltsabrechnung eine Betriebsnummer. Beantragen kann man diese beim "Betriebsnummernservice" der Agentur für Arbeit. Mit dieser Nummer werden Beitragsnachweise zur jeweiligen Krankenkasse übermittelt.

  • Steuernummer: Die Steuernummer ist Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens, ebenso wie bei der Gehaltsabrechnung. Sie besteht aus Ziffern und hat je nach Bundesland 10-11 Stellen. Sie ist zusammengesetzt aus der Nummer des zuständigen Finanzamts (F), der Bezirksnummer (B), einer Unterscheidungsnummer (U) und einer Prüfziffer (P) - FFF/BBB/UUUUP

  • Berufsgenossenschaft: Jeder Arbeitgeber, der einen Angestellten beschäftigt, muss in einer Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Die "BG" ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Folgen von Arbeitsunfällen ab. Der Arbeitgeber zahlt dafür Beiträge. Grundlage für die Abrechnung ist die Gehaltsabrechnung. Die Jahresmeldungen werden vom Gehaltsabrechner jährlich übermittelt und sind abhängig von der Tätigkeit & Gefahr. Die Anmeldung kann online erfolgen. Die zuständige BG wird durch das ausgeübte Gewerbe ermittelt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält jedes Unternehmen eine Mitgliedsnummer.

  • allgemeine Firmendaten: Die Bankverbindung wird in vielen Meldungen und Bescheinigungen der Gehaltsabrechnung angegeben. Ein Beispiel dafür ist der Erstattungsantrag U1: bei Krankheit des Angestellten erhalten Sie eine Erstattung für die Lohnkosten. Die Prozentsätze werden bei Anmeldung der Krankenkasse angegeben.

  • Stammdaten Arbeitnehmer: Auch hier benötigen wir für die Gehaltsabrechnung einige Daten:  der vollständige Name, die Anschrift, die Religion und das Geburtsdatum. Weiterhin finden Sie Angaben zum Eintrittsdatum und ggf. die Befristung des Arbeitsverhältnisses. Bei Eintritt im laufenden Monat wird das Gehalt anteilig berechnet. Tipp: Vergeben Sie Personalnummern für einen besseren Überblick bei Auswertungen.

  • Steuerdaten des Arbeitnehmers: Die Steueridentifikationskummer - kurz Steuer-ID - gehört auf jede Gehaltsabrechnung. Jeder Mensch erhält diese Nummer vom Finanzamt und sie wird niemals geändert. Unter dieser Nummer sind alle Daten des Arbeitnehmers gespeichert. Die Steuerdaten werden über das sogenannte ELStAM- Verfahren übermittelt. Nach Abfrage erhält der Abrechner Informationen zu Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion und ggf. weitere Freibeträge. Ohne die Steuer-ID wird die Gehaltsabrechnung mit Steuerklasse 6 abgerechnet.

  • Krankenkasse: Pflichtangabe - die Sozialversicherungsbeiträge werden an die jeweilige Krankenkasse übermittelt. Bei Eintritt wird eine Anmeldung erzeugt und bei Austritt eine Abmeldung. Zusätzlich werden jährliche Meldungen fällig. Wir als Online Gehaltsabrechner übernehmen das für Sie aus Magdeburg - deutschlandweit

  • Sozialversicherungsnummer: wird auch als Rentenversicherungsnummer bezeichnet. Jeder Mensch erhält diese Nummer mit der Geburt und sie ändert sich niemals. Die SV-Nummer ist Bestandteil jeder Gehaltsabrechnung und ist bei jeder An- und Abmeldung anzugeben. Die Nummer ist immer 12-stellig und besteht aus dem Geburtsdatum, dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens, der Seriennummer (Geschlecht)  und einer Prüfziffer. Beim abrechnen des Gehalts prüfen wir auf Plausibilität.

  • Beitragsgruppe des Arbeitnehmers: Sie besteht aus 4 Ziffern und wird vom Gehaltsabrechner ermittelt. Hinter den Ziffern verstecken sich Angaben zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Am häufigsten wird das Gehalt mit der 1111 abgerechnet. Die 1 ist der "ganz normale" Beitrag. Weiterhin gibt es die Kennzahlen 0, 2, 3, 5, 6 und 9.

  • Personengruppe des Arbeitnehmers: Bestehend aus 3 Ziffern ist die Gruppe 101 die wohl häufgste Personengruppe in der Gehaltsabrechnung. Der Arbeitnehmer wird hierbei ohne besondere Merkmale abgerechnet. Für Azubis gilt die Personengruppe 102.

  • Sonstige Angaben: Für eine komplette Gehaltsabrechnung sind weitere Angaben notwendig. Urlaubsgeld, Prämien oder Weihnachtsgeld, es gibt viele Vereinbarungen und alle werden vom Gehaltsabrechner beachtet.



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