Finanzbuchhaltung

digitale lfd. Finanzbuchhaltung

Erste Schritte zur lfd. digitalen Finanzbuchhaltung

Sarah Dahlke in Magdeburg

digitale lfd. Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung - auch abgekürzt FiBu genannt - gehört zum betrieblichen Rechnungswesen und behandelt alle Arten von Eingangs- und Ausgangsrechnungen eines Unternehmens. Ziel der Finanzbuchhaltung ist die Ermittlung des Gesamtergebnisses bzw. die Übersicht über Gewinne oder eventuelle Verluste im betrachteten Zeitraum. Wofür die Finanzbuchhaltung wichtig und unerlässlich ist, welche Aufgaben Sie außerdem erfüllt und warum Sie bei Ihrer "FiBu" auf unsere Experten-Hilfe setzen sollten, erfahren Sie hier und jetzt. 
Überblick unserer Leistungen

Definition Finanzbuchhaltung - Darum geht's im Detail

Dazu werfen wir erst einmal einen Blick in das, was man allgemein als Finanzbuchhaltung bezeichnet: die Buchung aller finanzieller Ströme auf Unternehmenskonten und deren Erfassung. Letzteres erfolgt in einer professionellen Finanzbuchhaltung in chronologischer Reihenfolge und unter Berücksichtigung des unternehmerischen Vorgangs. Diese so genannte sachliche Ordnung verläuft in der Finanzbuchhaltung in speziellen Kontenrahmen. 

Aufgaben der lfd. Finanzbuchhaltung in der Übersicht:

  • Bestände sowie Bestandsveränderungen ermitteln
  • Geschäftsvorfälle dokumentieren
  • Erfolgsermittlung
  • Ermittlung der Besteuerung

Das Ziel der lfd. Finanzbuchhaltung

Wenn Sie uns soweit noch folgen konnten, sehr gut! Noch ein Schrittchen weiter, dann sind wir auch schon am Ziel der Finanzbuchhaltung: der Bilanz und der Gewinn-Verlust-Rechnung. Dazu werden sämtliche Abschlüsse aller eben genannten Konten gebucht und zum Jahresabschluss gebracht. Daraus ergeben sich wiederum die Gesamtsituation und die Steuerlast des betreffenden Unternehmens. 

Wann ist Finanzbuchhaltung Pflicht? 

Klingt nach einer Menge Arbeit? Kann es auch sein, aber nicht jeder muss sie erledigen. Ausgenommen von der Pflicht zur Finanzbuchhaltung sind Gewerbetreibende und Freiberufler mit weniger als 60.000 € Gewinn / weniger als 600.000 € Umsatz jährlich. 


Wichtig: Da aber grundsätzlich alle Unternehmer steuerpflichtig sind, sind sie auch verpflichtet, ihren Gewinn zu ermitteln. Das geht aber in diesen Fällen mit der EÜR, der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. 


 

digitale Buchhaltung  - Ihr Begleiter in jeder Rechnungsperiode

Wichtig ist außerdem, dass die laufende Finanzbuchhaltung immer mit Rücksicht auf die Rechnungsperioden stattfindet. So muss etwa jeder Geschäftsvorfall immer einer Rechnungsperiode zugeordnet sein. Nur so ist gewährleistet, dass alles lückenlos dokumentiert wird und die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens auch genau nachvollzogen werden kann. 
 

Achtung bei Fristen und Übermittlung

Wenn Sie die Finanzbuchhaltung durch uns erledigen lassen, dürfen Sie sich immer darauf verlassen, dass wir jede Rechnungsperiode zu 100% vollständig abschließen. Was dann erfolgt, ist ebenfalls sehr wichtig und muss dringend innerhalb gesetzlicher Fristen getan werden: die Übermittlung aller Daten aus der Rechnungsperiode an das Finanzamt. 

Finanzbuchhaltung sicher und professionell outsourcen

Vom ersten bis zum letzten Schritt dürfen Sie sich bei der laufenden Finanzbuchhaltung komplett auf unseren kompetenten Service verlassen. Das digitale Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsbüro Sarah Dahlke versorgt Sie mit allen Services rund um eine fristgerechte und gesetzestreue lfd. Finanzbuchhaltung, ganz im Sinne Ihres unternehmerischen Erfolgs und übernimmt auch gern die Übermittlung an die Behörden für Sie. So kommen Sie Ihren Pflichten als verantwortungsbewusster Unternehmer nach und können sich gleichzeitig über die Vorteile des Outsourcings freuen. Denn während wir Ihre laufende Finanzbuchhaltung professionell erledigen, haben Sie Zeit für Ihre Profession und Ihre Kernkompetenzen. 

Informieren Sie sich gerne weiter über unsere Leistungen sowie auch unseren Buchhaltungsservice für Sie - Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! 

*Wir richten uns nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Nr. 4 StberG. Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. Unsere Leistungen umfassen das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung.

Erste Schritte

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